Ich weiß nicht, wie viele Meinungen ich dazu schon gelesen habe: Ob es erlaubt ist, eigene Aufnahmen fremder (GEMA-pflichtiger) Songs auf der eigenen Website also Demos zu veröffentlichen.
Auf der GEMA-Website selbst (www.gema.de) findet sich die (zumindest aktuell gültige) Antwort:
[zitat]Wenn Sie als Interpret Werke dritter zur Präsentation Ihres Repertoires bzw. Ihrer Interpretation auf Ihre Website einstellen, gilt folgende Regelung - ohne Präjudiz für die Zukunft und zzgl. 7 % MwSt.:
Vergütungsregelung und Rechte
Für die Vergütung von € 100,00 können Sie bis zu 5 Musikwerke des GEMA-Repertoires mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen.
Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen. Sollten Sie Werke austauschen, müssen Sie uns zum Ende des Jahres eine neue Nutzungsmeldung mit Angaben zu allen genutzten Werken zusenden.
Sollten Sie Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1:45 Min je Werkteil nutzen, so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk.
Bei einer Einstellung von bis zu 10 Musikwerken mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk bzw. 20 Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1:45 Min je Werkteil beträgt die Vergütung € 200,00.
Die Vergütung gilt ohne Präjudiz bis zum 31.12.2008, sowie zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7%.
Da diese Website nur Ihre Präsentation erhalten sollte, sollten keinerlei Erträge, z.B. durch Werbebanner o.ä. erwirtschaftet werden.[/zitat]
Quelle: http://www.gema.de
und dann: /fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/herstellen/information_hoerbeispiele.pdf
Wenn ich das also richtig verstehe: Ohne GEMA(-Anmeldung und -Gebühren) geht hier gar nichts, auch keine noch so kurzen Ausschnitte.
Offen bleibt hier allerdings die Frage, ob das ebenso gilt, wenn ich die Songs nicht öffentlich zugängig mache, sondern sie nur auf Anfrage eines Veranstalters in einem passwort-geschützten Bereich zugänglich mache. --- Webmaster BandsInDerPfalz |